Verfahrensbeschreibung

Die Verfahrensbeschreibungen beschreiben eine Vielzahl von kommunalen und staatlichen Verwaltungsdienstleistungen und Vorgängen. Insbesondere erhalten Sie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen die zu einer bestimmen Verwaltungsdienstleistung notwendig sind (z.B. Beantragung eines Reisepasses), zu Voraussetzungen, den zuständigen Stellen oder den Verfahrensabläufen, etc. Über eine A-Z .-Liste können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben des von Ihnen gesuchten Verfahrenstyps treffen.

Leistungen

Das Praktikum im Rahmen der Beruflichen Orientierung am Gymnasium absolvieren (BOGY)

Aufbauend auf Praxiserfahrungen ab Klasse 5 wird es Ihnen in den Klassen 9 und 10 ermöglicht, im Rahmen eines Praktikums Erfahrungen in Unternehmen, Behörden und Einrichtungen sowie in Einrichtungen oder Hochschulen zu sammeln und die vielfältigen Tätigkeiten und Anforderungen im jeweiligen Berufs- und Studienfeld kennenzulernen. Das BOGY-Praktikum ist somit ein zentrales Element der Beruflichen Orientierung am Gymnasium. Es soll Ihnen helfen, Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln und frühzeitig das zu Ihnen passende Studium oder den zu Ihnen passenden Ausbildungsberuf zu finden.

Zuständige Stelle

Ihre Schule

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie besuchen die 9. oder 10. Klasse eines Gymnasiums.

Verfahrensablauf

Sie absolvieren ein Praktikum in Unternehmen, Behörden, Einrichtungen oder Hochschulen. Dafür suchen Sie sich eine Praktikumsstelle, die Ihren Interessen und Berufswünschen entspricht. Im Vorfeld erhalten Sie von Ihrer Schule Informationen zur Durchführung des BOGY-Praktikums – wie z. B. den Zeitraum – und können sich beraten lassen. Nehmen Sie dann Kontakt mit der gewünschten Praktikumsstelle auf und sprechen Sie die weitere Vorgehensweise ab. Das Bewerbungsverfahren bei Ihrer Praktikumsstelle kann unterschiedlich sein. Je nach Anforderung bewerben Sie sich mit einer schriftlichen Bewerbung, einer Online-Bewerbung oder einem Telefonat. Teilweise gibt es auch Online-Plattformen zur Vermittlung von Praktikumsplätzen.

In der Regel teilen Sie Ihrer Schule nach Zusage durch die Praktikumsstelle anhand eines Rückmeldebogens den ausgewählten Praktikumsplatz mit und Ihre Schule entscheidet dann, ob die Praktikumsstelle genehmigt wird.

Das Praktikum dauert in der Regel eine Unterrichtswoche. Die Praktikumswoche kann je nach Konzept der Schule durch Praktikums-Einzeltage ergänzt werden.

Teil des BOGY-Praktikums ist auch eine schulische Vor- und Nachbereitung z. B. in Form eines Praktikumsberichts. So wird das Lernen in der Schule mit dem Lernen und Arbeiten in der Praktikumsstelle verbunden.

Fristen

Die betreuende Lehrkraft bzw. die Praktikumsstelle informiert Sie hierüber.

Erforderliche Unterlagen

Alle wichtigen Informationen und die notwendigen Unterlagen dazu erhalten Sie in Ihrer Schule von Ihrer betreuenden Lehrkraft bzw. von der Ansprechperson an Ihrer Praktikumsstelle.

Kosten

ggf. Fahrkosten zur Praktikumsstelle

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

18.04.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg