Behördenwegweiser
In unserem Wegweiser erhalten Sie eine Übersicht über alle Aufgaben und Zuständigkeiten der Stadtverwaltung. Außerdem erhalten Sie detailierte Informationen zu den verschiedenen Aufgaben, sowie deren Ansprechpartner.
In unserem Wegweiser erhalten Sie eine Übersicht über alle Aufgaben und Zuständigkeiten der Stadtverwaltung. Außerdem erhalten Sie detailierte Informationen zu den verschiedenen Aufgaben, sowie deren Ansprechpartner.
Die im Rahmen der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg eingerichteten Grundbucheinsichtsstellen haben gegenüber den früheren Grundbuchämtern bei den Bezirksnotariaten bzw. bei den Kommunen eingeschränkte Zuständigkeiten. Bei den Einsichtsstellen kann nur Einsicht genommen bzw. ein Grundbuchauszug erteilt werden und auch das nur, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.
Für alle andere Anliegen, wie etwa die Eintragung von
sind ausschließlich die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten zuständig.