Stadtsanierung
Stadtsanierung Innenstadt II
Die städtebauliche Erneuerung der Innenstadt von Furtwangen wird seit mehreren Jahrzehnten mit vielfältigen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Seit der Aufnahme in das Landessanierungsprogramm 1987 mit dem Sanierungsgebiet „Innenstadt I“ und dem anschließenden Sanierungsgebiet „Innenstadt II (-Süd)“ gelingt es kontinuierlich, städtebauliche Missstände zu beheben, den Bestand zu modernisieren und zu sanieren, sowie den Stadtraum neu zu ordnen und qualitativ zu gestalten, um damit die Lebensqualität in der Innenstadt wesentlich zu verbessern. Mit der Aufwertung der Innenstadt im Bereich um den Marktplatz, der Friedrichstraße, Gerwigstraße und der Baumannstraße entstand ein Quartier hoher städtebaulicher Aufenthaltsqualität, das Anziehungskraft für Besucher, Gäste und damit auch Geschäfte, Dienstleistungen und Gastronomie besitzt.
- geringe Aufenthaltsqualität in den öffentlichen Räumen
- keine nutzbaren Freiräume, Missstände im Wohnumfeld
- teilweise schlechte Bausubstanz
- Störungen durch Gemengelagen und Verkehrsbelastung
Zur Beseitigung dieser Mängel hat die Stadt Furtwangen im Schwarzwald erneut einen Antrag auf Aufnahme in das Bund-Länder Programm für kleinere Städte und Gemeinden gestellt. Das Regierungspräsidium Freiburg erteilte daraufhin einen Zuwendungsbescheid, in diesem die Stadt Furtwangen im Schwarzwald in das Programm aufgenommen und mit einem Zuwendungsbetrag von 500.000,- EURO berücksichtigt wurde. Im Oktober 2013 wurden die vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt. Diese brachten die Erkenntnis, dass städtebauliche Missstände bestehen. Daraufhin beschloss der Gemeinderat der Stadt Furtwangen im Schwarzwald am 22.10.2013 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes und die Stadtsanierungssatzung. Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt und wurde ursprünglich bis zum 31.12.2021 befristet. Zur Erreichung der Sanierungsziele wurden beim Regierungspräsidium Freiburg bislang zwei zeitliche Verlängerungen beantragt. Die Frist wurde dabei bis einschließlich 30.04.2026 verlängert.
Nicht nur die Stadt profitiert von den Fördergeldern. Auch Privateigentümer innerhalb des Sanierungsgebietes können bei Modernisierungs- , Instandsetzungs- und Abbruchmaßnahmen in den Genuss von Förderungen oder erhöhten steuerlichen Abschreibungen kommen. Zu diesem Zweck wurden am 21.01.2014 die Förderrichtlinien im Gemeinderat beschlossen. Diese Förderrichtlinien stellen allerdings keinen Rechtsanspruch für Private auf Gewährung von Sanierungsfördermitteln gegenüber der Stadt dar. Es werden nur Maßnahmen gefördert, die den Sanierungszielen der Stadt Furtwangen entsprechen. Dies muss je nach Einzelfall beurteilt werden. Beraten wird die Stadt Furtwangen durch einen Sanierungsberater der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH in Karlsruhe. Mit diesem Berater kann je nach Bedarf ein Sanierungssprechtag vereinbart und Fördermöglichkeiten erörtert werden.
Eigentümer innerhalb des Sanierungsgebietes, die eine Modernisierung oder Instandsetzung Ihres Gebäudes planen, werden gebeten, sich an das Stadtbauamt der Stadt Furtwangen zu wenden.
Der Abgrenzungsplan des Sanierungsgebietes und die privaten Förderrichtlinien finden Sie hier: