Bodenrichtwerte

Gemäß §§ 193 und 196 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gutachterausschuss Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Immobilienwertermittlungs­verordnung zu ermitteln. Aufgrund der Gutachterausschussverordnung ist jede Gemeinde verpflichtet einen Gutachterausschuss zu bilden, eine Kaufpreissammlung zu führen um daraus Grundstückswerte, sonstige Wertermittlungen und Bodenrichtwertermittlungen durchzuführen. Aufgrund der immer höheren Anforderungen an die Gutachterausschüsse wurde 2019 ein gemeinsamer Gutachterausschuss für den südwestlichen Schwarzwald-Baar-Kreis bei der Stadt Donaueschingen gebildet, welchem auch die Stadt Furtwangen beigetreten ist. Die Bodenrichtwerte aller elf Mitgliedsgemeinden des Gutachterausschusses können seit dem Jahr 2020 im Bodenrichtwertsystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) abgerufen werden. Über den unteren Link geht es direkt zum Portal: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw
 
Bei Fragen hinsichtlich Wertermittlungen, Bodenrichtwerten, Verkehrswertgutachten o.ä. wenden Sie sich bitte an:
Stadt Donaueschingen
Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss
Südwestlicher Schwarzwald-Baar-Kreis
Rathausplatz 2
78166 Donaueschingen
Mail: Gutachterausschuss@donaueschingen.de
Tel.: 0771 857-153