Behördenwegweiser
In unserem Wegweiser erhalten Sie eine Übersicht über alle Aufgaben und Zuständigkeiten der Stadtverwaltung. Außerdem erhalten Sie detailierte Informationen zu den verschiedenen Aufgaben, sowie deren Ansprechpartner.
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Das Straßenverkehrsamt ist für alle Angelegenheiten zuständig, die mit dem Straßenverkehr zu tun haben, ausgenommen hiervon ist lediglich die Straßenplanung. Das Straßenverkehrsamt gliedert sich in fünf Aufgabenbereiche: 1. Zulassungsrecht: Zu den Aufgaben der Zulassungsstelle gehört die Zulassung von Fahrzeugen, die Abmeldung, Ausstellung von Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Saisonkennzeichen und Oldtimerkennzeichen. Darüber hinaus werden etwa 170.000 Fahrzeuge "verwaltet". Das bedeutet, dass bei technischen Mängeln am Fahrzeug, wenn der Versicherungsschutz erloschen ist oder wenn die Kfz-Steuer nicht beglichen wird, das Fahrzeug "aus dem Verkehr gezogen" wird. Die meisten Angelegenheiten des Zulassungsrechts können in den beiden Zulassungsstellen in Villingen und Donaueschingen erledigt werden. 2. Fahrerlaubnisrecht: Der Bereich "Führerscheinrecht" befasst sich mit allen Angelegenheiten rund um die Fahrerlaubnis. Im speziellen sind dies die Erteilung, die Entziehung und die Umschreibung von deutschen und ausländischen Fahrerlaubnissen. Hierzu gehören auch alle Angelegenheiten des Fahrschulrechts. 3. Sicherheit im Straßenverkehr: Alle Fragen der Verkehrsführung und Verkehrslenkung, der Beschilderung und der Markierungen öffentlicher Straßen und Wege sind hier angesiedelt. Von der Verkehrsbehörde werden sämtliche verkehrsrechtlichen Anordnungen getroffen. Auch die verkehrsrechtlichen Genehmigungen von Veranstaltungen und Schwer- und Großraumtransporten sind Bestandteil dieses Sachgebietes. 4. Güterkraftverkehrsrecht: Das Straßenverkehrsamt ist für die Erteilung von Erlaubnissen für den Güterkraftverkehr und EG-Lizenzen zuständig. 5. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Schülerbeförderung: Dieses Sachgebiet beschäftigt sich mit allen Fragen der Beförderung von Personen mit Bussen und Bahnen. So ist der Landkreis nach dem ÖPNV-Gesetz von Baden-Württemberg Aufgabenträger für die öffentlichen Verkehrsmittel auf der Straße. Schwerpunkte der Tätigkeit sind die Nahverkehrsplanung, die Organisation und Koordination besonderer Verkehrsprojekte (z.B. 3er-Ringzug und Ruf-Bus-System), die Genehmigungen von Buslinien einschl. Fahrpläne und Tarife nach dem Personenbeförderungsgesetz, die Organisation und Abrechnung der Schülerbeförderung sowie die Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar (VSB).