Lebenslagen
Hier finden Sie die Lebenslagen von A-Z diese Informationen kommen von Service-BW und bieten auch Informationen an, die nicht von der Stadtverwaltung Furtwangen angeboten werden.
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Sie müssen mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag abschließen. Der Vertrag muss spätestens vor Beginn der Berufsausbildung schriftlich niedergelegt werden.
Der schriftliche Vertrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Der Berufsausbildungsvertrag ist vom Ausbildenden und vom Auszubildenden zu unterschreiben. Ist der Auszubildende noch nicht volljährig, müssen auch seine gesetzlichen Vertreter den Vertrag unterschreiben. Jeder bekommt ein schriftliches Exemplar.
Nicht zulässig im Ausbildungsvertrag sind Klauseln, die den Auszubildenden für die Zeit nach seiner Ausbildung in der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit beschränken. Sie können jedoch Ihren Auszubildenden innerhalb der letzten sechs Monate seiner Ausbildungszeit durch eine entsprechende Vereinbarung mit diesem dazu verpflichten, nach Ende der Ausbildung ein Arbeitsverhältnis mit Ihrem Unternehmen einzugehen. Außerdem sind auch Vereinbarungen nichtig,
Sie müssen den Vertrag an die zuständige Kammer schicken. Dort werden alle Ausbildungsverträge in ein Verzeichnis eingetragen. Außerdem müssen Sie den Auszubildenden bei der zuständigen Berufsschule anmelden.