Lebenslagen
Hier finden Sie die Lebenslagen von A-Z diese Informationen kommen von Service-BW und bieten auch Informationen an, die nicht von der Stadtverwaltung Furtwangen angeboten werden.
Hier finden Sie die Lebenslagen von A-Z diese Informationen kommen von Service-BW und bieten auch Informationen an, die nicht von der Stadtverwaltung Furtwangen angeboten werden.
Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen sind verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten. Hierzu trägt das Land im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit Zuschüssen und Steuererleichterungen bei.
Das Land Baden-Württemberg gewährt den Eigentümern, Besitzern oder Bauunterhaltungspflichtigen eines Kulturdenkmals finanzielle Zuwendungen für die Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen.
Förderfähig sind Maßnahmen, die der Sicherung, der Instandsetzung und der Unterhaltung des Kulturdenkmals dienen und überwiegend aus denkmalpflegerischen Gründen notwendig werden. Dabei werden Ausgaben gefördert, die zum Schutz und zur Pflege eines Kulturdenkmals erforderlich sind. Näheres können Sie der Verwaltungsvorschrift Denkmalförderung entnehmen.
Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse wird die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen auch steuerlich begünstigt.
Um die steuerlichen Vergünstigungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine spezielle Bescheinigung, die Sie dem Finanzamt vorlegen müssen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 03.08.2018 freigegeben.