Lebenslagen
Hier finden Sie die Lebenslagen von A-Z diese Informationen kommen von Service-BW und bieten auch Informationen an, die nicht von der Stadtverwaltung Furtwangen angeboten werden.
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Neben der unentgeltlichen Übertragung durch Schenkung oder Erbe gibt es die entgeltliche Übertragung eines Unternehmens durch Verkauf. Häufig übernimmt die Nachfolgerin oder der Nachfolger das Unternehmen zu einem festen Stichtag.
Rechnen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer auch für einen Unternehmensverkauf mit einer Vorbereitungszeit von drei bis fünf Jahren.
Bevor Sie sich für den Verkauf Ihres Unternehmens beziehungsweise als Nachfolgerin oder Nachfolger zum Kauf eines Unternehmens entschließen, müssen Sie das eigene beziehungsweise das zu übernehmende Unternehmen genau überprüfen. Die Alteigentümerin oder der Alteigentümer muss sich über die Höhe des geforderten Kaufpreises klar werden, die Nachfolgerin oder der Nachfolger darüber, ob sie bereit sind den geforderten Preis zu zahlen.
Hinweis: Da zwischen beiden Meinungen zum Wert des Unternehmens meist unterschiedliche Auffassungen bestehen, sollten beide Parteien - voneinander unabhängig - versuchen, den Wert des Unternehmens möglichst objektiv festzustellen.
Lassen Sie sich beraten, z.B. durch Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfer, Juristinnen oder Juristen, Steuerberaterinnen oder Steuerberater. Die Beraterinnen und Berater können eine umfassende Analyse des Unternehmens durchführen und mögliche Risiken im Vorfeld eines Verkaufes beziehungsweise Kaufes aufdecken.
Beziehen Sie in Ihre Überlegungen für einen Unternehmenskauf und in die Analyse auch folgende Faktoren ein:
Nicht jeder Kauf eines Unternehmens oder von Unternehmensanteilen verläuft gleich. Unterschiede gibt es im Kaufumfang und in der übernehmenden Person:
Achtung: Wollen Sie Ihr Unternehmen an einen bestehenden Marktkonkurrenten verkaufen? Bedenken Sie, dass die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer mit dem Kauf Ihres Unternehmens seine eigene Wettbewerbsstellung stärkt, das Know-how in seinen eigenen Betrieb überführt und letztendlich Ihr ehemaliges Unternehmen gänzlich auflöst.
09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg