Lebenslagen
Hier finden Sie die Lebenslagen von A-Z diese Informationen kommen von Service-BW und bieten auch Informationen an, die nicht von der Stadtverwaltung Furtwangen angeboten werden.
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Der Übergang zwischen den Schularten ist möglich zum Ende eines Schulhalb- oder Schuljahres.
Dies gilt nicht für einen Wechsel in der Klasse 5. Er ist nur zum Ende des Schuljahres möglich.
Der Wechsel in die Abschlussklasse einer Schulart ist nur zu Beginn des Schuljahres möglich. Abschlussklassen in diesem Sinne sind:
Der Wechsel zwischen den Ebenen ist innerhalb der Sekundarstufe I möglich, sowie von der Klasse 10 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe bzw. in die entsprechende Jahrgangsstufe, wenn die Einführungsphase bereits besucht worden ist.
19.12.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg