Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist in die Lohnsteuertabelle der Steuerklasse II eingearbeitet.
Wenn Sie bisher in einer anderen Steuerklasse eingruppiert waren und nun während des Jahres die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag erfüllen, müssen Sie eine Steuerklassenänderung beantragen.
Verwenden Sie dafür den "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen". Sie finden den Link in den Hinweisen. Sie benötigen für die Beantragung den Haupvordruck und die Anlage Kinder.
Sie können den “Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“ einschließlich Anlagen im Onlineportal “Mein Elster“ an das Finanzamt übermitteln. Für die elektronische Übermittlung müssen Sie sich registrieren. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu zwei Wochen dauern kann.
Der Freibetrag/Steuerklasse 2 wird dann bei Ihren ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) berücksichtigt.
Haben Sie nicht die Lohnsteuerklasse II, können Sie den Antrag auf Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch erst in Ihrer Einkommensteuererklärung auf der Anlage Kind stellen.