Abrechnungen verzögern sich

Die Abschläge für die Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung werden regelmäßig zum 15. Februar fällig. Ebenso die Forderungen aus Grund- und Gewerbesteuer. Aufgrund der Umstellung auf ein neues Finanzprogramm der Gemeinde Gütenbach und der Stadt Furtwangen konnten bislang noch keine Bescheide für diese Forderungen erstellt werden. Aus diesem Grund werden die Forderungen in diesem Jahr auch nicht zum 15. Februar fällig. Die Bürger werden gebeten keine Zahlungen für Wasser und Abwasser sowie Grund- und Gewerbesteuer zu zahlen.

Nach Erstellung der Bescheide wird eine ausreichende Frist für das neue Zahlungsziel bemessen.