Bericht aus der Gemeinderatsitzung vom 25. Februar

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates berichtete Prorektor Christoph Reich über derzeitige Planungen und Visionen der Hochschule Furtwangen. Anschließend präsentierte Michael Eichmann, Architekturbüro Hotz aus Freiburg, die Planungen für eine neue Mensa der Hochschule.

Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
 I) Bebauungsplan „Auf dem Moos-1.Änderung“; Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss;
Zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens „Auf dem Moos-1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften auf Gemarkung Furtwangen wurden folgende Beschlüsse gefasst:1. Für den im Lageplan dargestellten Abgrenzungsbereich wird der Bebauungsplan „Auf dem Moos-1.Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt.
2. Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus dem Lageplan/Deckblatt, dem schriftlichen Teil/Bebauungsvorschriften und der Begründung in der Fassung vom 25.02.2025 wird gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Begründung als Anlagen beigefügt ist die artenschutzrechtliche Einschätzung vom 28.02.2024, sowie der Erläuterungsbericht zur Starkregenbetrachtung vom 24.11.2023.
3. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgewickelt. Von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB wird daher abgesehen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren einzuleiten und hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
 II) Neubau eines Mensagebäudes für die Hochschule Furtwangen University auf Grundstücken Flst. Nrn. 297, 378, und 296/1, Unterallmendstraße
Der Gemeinderat stimmte den beigefügten Baueingabeplänen für den Neubau des Hochschulmensagebäudes auf den Grundstücken Flst. Nrn. 297, 378 und 286/1 zu und ermächtigte die Verwaltung nach Eingang des Bauantrages das Einvernehmen nach §36 BauGB zu erteilen, sofern der Bauantrag den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Auf dem Moos-1. Änderung“ entspricht. Bebauungsplan "Linach-Michelhof", Aufstellungsbeschluss und Beschluss frühzeitige Beteiligung
Zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens „Linach-Michelhof“ mit örtlichen Bauvorschriften auf Gemarkung Linach wurden folgende Beschlüsse gefasst:1. Für den im beigefügten Lageplan dargestellten Abgrenzungsbereich wird der Bebauungsplan „Linach-Michelhof“ im Regelverfahren nach §2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
2. Der Bebauungsplanvorentwurf, bestehend aus dem Lageplan/zeichnerischen Teil dem schriftlichen Teil/Bebauungsvorschriften und der Begründung mit beigefügtem Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 25.02.2025 wird gebilligt und die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung nach §3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen, das Bebauungsplanverfahren einzuleiten und hierzu eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
 
Bebauungsplan Sondergebiet "Solarpark Wehrleshof Linach"; frühzeitige Beteiligung
Zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens „Solarpark Wehrleshof Linach“ wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Bebauungsplanvorentwurf, bestehend aus dem Lageplan/zeichnerischen Teil dem schriftlichen Teil/Bebauungsvorschriften und der Begründung mit beigefügtem Umweltbeitrag (artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung mit Habitat-Potential-Analyse) jeweils in der Fassung vom 17.01.2025 wird gebilligt und die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung nach §3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekanntzumachen, das Bebauungsplanverfahren einzuleiten und hierzu eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
 
Bebauungsplan Sondergebiet "Agri-PV Kleiserhansenhof-Linach", frühzeitige Beteiligung
Zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Sondergebiet „Agri-PV, Kleiserhansenhof-Linach“ wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Bebauungsplanvorentwurf, bestehend aus dem Lageplan/zeichnerischen Teil dem schriftlichen Teil/Bebauungsvorschriften und der Begründung in der Fassung vom 17.01.2025, sowie dem der Begründung beigefügten Scoping-Umweltbericht in der Fassung vom 18.12.2024 wird gebilligt und die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung nach §3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen, das Bebauungsplanverfahren einzuleiten und hierzu eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.