Gewässerschau am 2.April an der „Hinteren Breg“

Mathias Fehrenbach und Matthias Birkenfeldt (rechts) bereiten sich schon auf die Gewässerschau vor. Hier sind sie am Zusammenfluss von Breg und Hinterer Breg. Foto: Stadtverwaltung

Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Deshalb führt die Stadt Furtwangen am 2. April gemeinsam mit dem Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis entlang der „Hinteren Breg“ eine Gewässerschau durch.

Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können unter anderem Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner der „Hinteren Breg“ in Furtwangen geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.
Am 2. April wird der Abschnitt zwischen „Im Mäderstal / Abzweig Schnabelstal bis zum Hochschulcampus“ besichtigt. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Stadt Furtwangen bittet die Anwohner beziehungsweise Anlieger um ihr Verständnis. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Bauamt, Telefon-Nr. 07723/939160, Frau Malsbenden, Mail: smalsbenden.stadt@furtwangen.de.