Schmierereien auf Wahlplakaten

Foto: Stadtverwaltung

Zum wiederholten Male kam es zu Sachbeschädigungen in der Kussenhofstraße. Wahlplakate verschiedener Parteien wurden beschmiert. Wer sachdienliche Hinweise hat, kann sich an den Gemeindevollzugsbeamten Hermann Fengler wenden (07723 939166 oder hfengler.stadt@furtwangen.de). Bei Hinweisen, die zu einer Aufklärung führen, ist eine Belohnung vorgesehen.

Bei Schmierereien dieser Art handelt es sich nicht um einen üblen Streich, sondern vielmehr um eine Straftat in Form einer Sachbeschädigung nach §303 StGB. Strafen wegen Sachbeschädigung können mit Geldbußen und im schlimmsten Fall auch mit Haftstrafen belegt werden.  
Per Definition handelt es sich bei solchen Sachbeschädigungen um ein Delikt, das unter Strafe steht. Neben Geldstrafen sind auch Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren denkbar.