Lebenslagen
Hier finden Sie die Lebenslagen von A-Z diese Informationen kommen von Service-BW und bieten auch Informationen an, die nicht von der Stadtverwaltung Furtwangen angeboten werden.
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Das Nottestament ist eine besondere Form des Testaments. Ein solches kann verfasst werden, wenn ein Bedürfnis nach einer sofortigen Testiermöglichkeit besteht. Das ist etwa der Fall, wenn jemand zur eigenhändigen Errichtung einer letztwilligen Verfügung nicht in der Lage und die Errichtung vor einem Notar aufgrund bestimmter Gegebenheiten nicht möglich ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nennt folgende Nottestamente:
Diese außerordentlichen Testamente haben nur vorläufigen Charakter. Sie werden grundsätzlich drei Monate nach ihrer Errichtung unwirksam, wenn der Erblasser noch lebt.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 18.06.2024 freigegeben.